Rechtsprechung
   OLG Köln, 02.11.2015 - 23 WLw 5/15   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2015,49347
OLG Köln, 02.11.2015 - 23 WLw 5/15 (https://dejure.org/2015,49347)
OLG Köln, Entscheidung vom 02.11.2015 - 23 WLw 5/15 (https://dejure.org/2015,49347)
OLG Köln, Entscheidung vom 02. November 2015 - 23 WLw 5/15 (https://dejure.org/2015,49347)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2015,49347) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2016, 1699
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 28.01.2015 - 7 W 1/15

    Gebühren für ein Löschungsersuchen des Landwirtschaftsgerichts

    Auszug aus OLG Köln, 02.11.2015 - 23 WLw 5/15
    Im Allgemeinen wird die Festsetzung des doppelten Einheitswertes des Hofes sowohl die wirtschaftliche Bedeutung der positiven Hoferklärung wie auch den hiermit verbundenen gerichtlichen Arbeitsaufwand angemessen aber auch ausreichend berücksichtigen (ähnlich Fackelmann/Heinemann/Giers, a.a.O.; a.A. Korintenberg/Tiedtke, GNotKG, 19. Aufl., § 48 Rn. 58: vierfacher Einheitswert); für die negative Hoferklärung wird in der Regel der Ansatz des einfachen Einheitswertes genügen (so auch OLG Celle, Beschluss vom 28.01.2015 - 7 W 1/15 (L)).
  • OLG Oldenburg, 23.06.2022 - 10 W 8/21

    Beschwerde gegen die Festsetzung eines Geschäftswerts in einer

    b) Nach anderer Auffassung ist der Geschäftswert für das Verfahren vor dem Landwirtschaftsgericht im Falle einer negativen Hoferklärung nach dem Einheitswert zu bemessen, wobei grundsätzlich der einfache Einheitswert genügen soll (in diesem Sinne OLG Celle, Beschluss vom 28.01.2015, Az.: 7 W 1/15 (L), Rn. 16; OLG Köln, Beschluss vom 02.11.2015, Az.: 23 WLw 5/15, Rn. 2, jeweils juris; Seutemann, Landwirtschaftssachen, S. 48 f.; Volpert/Giers, in: Schneider/Volpert/Fölsch, Gesamtes Kostenrecht, 3. Aufl., § 76 GNotKG, Rn. 38; Waldner, in: Rohs/Wedewer, GNotKG, Stand: November 2021, Anl. 1 zu § 3 Abs. 2 - KV/Teil 1, Vorbem. 1.5.1.1-15112, Rn. 15).

    Einmal trägt der (einfache) Einheitswert, der in aller Regel niedriger ist als 20 % des - im Sinne eines Marktwertes verstandenen - Verkehrswertes, dem Umstand Rechnung, dass Verfahren vor dem Landwirtschaftsgericht über das Ersuchen um Löschung des Hofvermerks (§ 3 Abs. 1 HöfeVfO) ganz überwiegend mit einem verhältnismäßig geringen Bearbeitungsaufwand verbunden sind (ebenso OLG Köln, Beschluss vom 02.11.2015, Az.: 23 WLw 5/15, Rn. 2, juris; Seutemann, Landwirtschaftssachen, S. 49).

  • OLG Hamm, 09.02.2023 - 10 W 65/22

    Höhe des Vorschussanspruchs für die Sanierung von Baumängeln

    Insofern ist zwar die Berechtigung tragender Argumentationsansätze in tatsächlicher Hinsicht uneingeschränkt zuzubilligen: So sind landwirtschaftsgerichtliche Verfahren über das Ersuchen um Löschung des Hofvermerks ganz überwiegend mit einem verhältnismäßig geringen Bearbeitungsaufwand verbunden (OLG Köln, Beschluss vom 02.11.2015, Aktenzeichen 23 WLw 5/15 Rn. 2).
  • OLG Hamm, 23.02.2023 - 10 W 127/22

    Geschäftswert für die Löschung des Hofvermerks; Ermittlung des Verkehrswerts des

    Insofern ist zwar die Berechtigung tragender Argumentationsansätze in tatsächlicher Hinsicht uneingeschränkt zuzubilligen: So sind landwirtschaftsgerichtliche Verfahren über das Ersuchen um Löschung des Hofvermerks ganz überwiegend mit einem verhältnismäßig geringen Bearbeitungsaufwand verbunden (OLG Köln, Beschluss vom 02.11.2015, - 23 WLw 5/15 - juris, Rn. 2).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht